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Generell gibt es bei Kassenbons schon seit Jahren viele verpflichtenden Angaben. Seit der Einführung von Kassensystemen inklusive zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) sind viele Angaben hinzugekommen.
Zum 01.01.2024 wurden die Pflichtangaben auf den Kassenbons nochmal erweitert. Seitdem müssen sowohl die Seriennummer des Kassensystems und auch die Seriennummer des Sicherheitsmoduls (TSE) mit auf dem Kassenbon angegeben werden. Auch der Prüfwert und der Signaturzähler muss auf dem Kassenzettel enthalten sein.

Übersicht aller aktuellen Pflichtangaben auf dem Kassenbon:
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Steuernummer
- Datum und Uhrzeit der Belegerstellung
- Menge und Art des Produkts bzw. der erbrachten Leistung
- Betrag und Steuerbetrag sowie Umsatzsteuersatz bzw. Verweis auf eine Steuerbefreiung
- Betrag je Zahlungsart
- Transaktionsnummer
- Seriennummer des Kassensystems (elektronischen Aufzeichnungssystems)
- Seriennummer des Sicherheitsmoduls (TSE)
- Signaturzähler
- Prüfwert
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Hinweis zu Sharp-Registrierkassen inklusive der erforderlichen TSE:
Um die aktuellen gesetzlichen Anforderungen bzgl. den Angaben auf dem Kassenbon zu erfüllen, ist es zwingend notwendig, dass auf dem Kassenbon der QR-Code angezeigt wird! Nur so können die Seriennummer der Kasse und die Seriennummer der TSE beim Auslesen des QR-Codes angezeigt werden.
Im oberen Bereich des Kassenbons wird die Seriennummer der Kasse angezeigt und unten im QR-Code ist die Seriennummer der TSE hinterlegt.
Sollte auf den Kassenbons Ihrer Kasse noch der Signaturzähler abgedruckt werden, unterstützen wir Sie gerne telefonisch bei der Aktivierung des QR-Codes. Bitte nutzen Sie hierzu die Telefonnummer Ihres Servicevertrages oder unsere kostenpflichtige Servicenummer:
09001 200 250*
(EUR 1,29/min inkl. Mwst pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Handy-Tarife können abweichen)
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diesen Service nicht kostenfrei anbieten können.
Auslesen des QR-Codes:
Über die App "kassen-qr-code-test.de" können Sie mit Ihrem Handy QR-Codes auf den Kassenbelegen, welche von einer Kasse mit TSE erstellt wurden, prüfen.
Hinweis: Primadruck Kassensysteme GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Alle in diesem Dokument genannten Marken, Produktnamen u. Firmenlogos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Inhalte übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.