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Nach einem Gesetzentwurf plant das Finanzministerium zum 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht einzuführen.
Händler mit einem Brutto-Jahresumsatz ab EUR 100.000,--, welche derzeit noch ohne Registrierkasse arbeiten, müssen sich in den kommenden Monaten mit dem Thema Registrierkasse bzw. Touch-Kassensystem auseinandersetzen und sich ein Kassensystem anschaffen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle getätigten Umsätze ordnungsgemäß aufgezeichnet werden. Wir haben bereits letztes Jahr in einem kurzen Artikel auf den geplanten Gesetzentwurf hingewiesen.
Natürlich ist die Anschaffung eines Kassensystems erstmal mit Kosten verbunden. Jedoch gibt es mittlerweile moderne Touch-Kassensysteme bereits ab unter EUR 1000,--. Und mittel- bis langfristig erleichtert eine Registrierkasse den Arbeitsalltag erheblich, da es auch den Kassiervorgang beschleunigt und manuelle Dokumentationspflichten entfallen. Weiterer Vorteile sind natürlich auch diverse Umsatzauswertungen, welche schnell und unkompliziert über das Kassensystem abgefragt werden können.
Und wer nicht einmalig den Kaufpreis für ein Kassensystems investieren möchte, für den besteht die Möglichkeit, neue Kassensysteme zu mieten. Somit entfällt der Kauf der Kasse und es wird nur eine monatliche Mietgebühr fällig. Diese liegt meist unter EUR 50,-- pro Monat. Unter dem Strich ist die Miete einer Registrierkasse jedoch wesentlich teurer im Vergleich zum Anschaffungspreis einer Kasse.
Im Gegenzug wird die derzeit vorgeschriebene Bonpflicht bei Kassensystemen gelockert. Erst ab einem Einkaufswert von EUR 30,-- ist dann die Ausgabe eines Kassenbons zwingend. Bei Umsätzen unter EUR 30,-- kann somit auf einen Kassenbon verzichtet werden. Dies entlastet natürlich gerade Händler, bei welchen viele Verkäufe im kleineren Eurobereich stattfinden, wie z.B. Bäckerein oder auch Imbissbetriebe. Gerade in diesen Betrieben landen aktuell viele Kassenbons ungelesen direkt in der Mülltonne. Hier erfolgt eine sinnvolle Entlastung des Einzelhandels. Mittlerweile besteht bei vielen Kassensystem auch die Möglichkeit eines "Digitalen Kassenbons". Hier wird der Kassenbon nicht mehr ausgedruckt sondern kann über einen QR-Code oder per E-Mail an den Käufer weitergeleitet werden.
Falls Sie als Einzelhändler auf der Suche nach einem neuen Kassensystem sind, oder in den Umsatzbereich von ca. 100.000,-- Euro und mehr pro Jahr fallen und sich erstmals ein Kassensystem anschaffen möchten, empfehlen wir Ihnen, nicht bis Ende des Jahres mit der Anschaffung zu warten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass mit Ablauf entsprechender Fristen das Angebot oft begrenzt ist und die Lieferzeiten länger werden.
Mehr in Kürze.
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