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Nach einem Gesetzentwurf plant das Finanzministerium, dass ab 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt wird.
Händler mit einem Brutto-Jahresumsatz ab EUR 100.000,-- welche derzeit noch ohne Registrierkasse arbeiten, müssen sich in den kommenden Monaten mit dem Thema Registrierkasse bzw. Touch-Kassensystem auseinandersetzen und sich ein Kassensystem anschaffen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle getätigten Umsätze ordnungsgemäß aufgezeichnet werden. Wir haben bereits letztes Jahr in einem kurzen Artikel auf den geplanten Gesetzentwurf hingewiesen.
Natürlich ist die Anschaffung eines Kassensystems erstmal mit Kosten verbunden. Jedoch gibt es mittlerweile moderne Touch-Kassensysteme bereits ab unter EUR 1000,--. Und mittel- bis langfristig erleichtert eine Registrierkasse den Arbeitsalltag erheblich, da es auch den Kassiervorgang beschleunigt und manuelle Dokumentationspflichten entfallen. Und wer nicht einmalig den Kaufpreis eines Kassensystems investieren möchte, für den besteht die Möglichkeit, neue Kassensysteme zu mieten. Somit entfällt der Kauf der Kasse und es wird nur eine monatliche Mietgebühr fällig. Diese liegt meist unter EUR 50,-- pro Monat. Unter dem Strich ist die Miete einer Registrierkasse jedoch wesentlich teurer im Vergleich des Anschaffungspreises einer Kasse.
Gerne unterstützen wir Sie hier bei der Auswahl des Kassensystems sowie der Wahl ob Kauf oder Miete.
Im Gegenzug wird die derzeit vorgeschriebene Bonpflicht bei Kassensystemen gelockert. Erst ab einem Einkauf von EUR 30,-- ist dann die Ausgabe eines Kassenbons zwingend. Bei Umsätzen unter EUR 30,-- kann somit auf einen Kassenbon verzichtet werden. Dies entlastet natürlich gerade Händler, bei welchen viele Verkäufe im kleineren Eurobereich stattfinden, wie z.B. Bäckerein oder auch Imbissbetriebe. Gerade in diesen Betrieben landen aktuell viele Kassenbons direkt in der Mülltonne. Hier erfolgt eine sinnvolle Entlastung dieser Händler.
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