23 September 2026

Registrierkassenpflicht und digitaler Bon ab 2028

Nach einem Gesetzentwurf plant das Finanzministerium nun zum 01.01.2028 eine Registrierkassenpflicht einzuführen.

Ursprünglich war die Einführung einer Registrierkassenpflicht bereits ab 2027 geplant. Nun heißt es seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), dass ab dem Jahr 2028 elektronische Kassensysteme zur Pflicht werden.

Trotz der weit verbreiteten elektronischen Kassensysteme ist es bisher ist es noch erlaubt, auch mit einer sogenannten offenen Ladenkasse zu arbeiten. Ab 2028 soll dies bei einem Jahresumsatz von mehr als 100.000,-- Euro nicht mehr möglich sein. Diese offenen Ladenkassen müssen dann durch ein elektronisches Kassensystem ersetzt werden.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle getätigten Umsätze ordnungsgemäß aufgezeichnet werden. Wir haben bereits letztes Jahr in einem kurzen Artikel auf den geplanten Gesetzentwurf hingewiesen.

Ausgenommen von dieser Kassenpflicht sind Steuerpflichtige, welche im Jahr Barumsätze von weniger als 12.000,-- Euro haben. Ob es zusätzliche Ausnahmen geben wird, wird sich nach der Verabschiedung des Gesetzes zeigen.

Auch sieht der beschlossene Gesetzentwurf vor, dass die Ausgabe von Papierbelegen (Kassenbons) ab dem Jahr 2028 durch die Bereitsstellung digitaler Belege ersetzt werden soll. Dies spart natürlich viel Papier und reduziert den bürokratischen Aufwand für Unternehmen.

Zusätzlich werden seitens des Gesetzgebers auch ein neuer Steuerstraftatsbestand sowie erweiterterte Sanktionsmöglichkeiten eingeführt, um die Steuerhinterziehung effektiver bekämpfen zu können.


Nachfolgend nochmals einige wichtige Stichpunkte zu den kommenden neuen Maßnahmen, u.a.:

  • Kassenpflicht ab einem Umsatz von 100.000 Euro zum 1. Januar 2028 mit Ausnahmeverordnung und Ausnahme von Barumsätzen bis zu 12.000 Euro
  • Einführung einer verpflichtenden elektronischen Belegbereitstellung zum 1. Januar 2028
  • Schaffung eines Steuerstraftatbestandes beim Einsatz und Inverkehrbringen von Manipulationsprogrammen für elektronische Aufzeichnungssysteme
  • Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes für die fehlende Belegbereitstellung
  • Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes wegen unzulässigen Nichtverwendens eines elektronischen Aufzeichnungssystems mit TSE, bei Vorliegen einer Kassenpflicht
  • Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden bei der Fälschung technischer Aufzeichnungen, soweit Daten von elektronischen Aufzeichnungssystemen nach §1 Absatz1 Satz1 oder Absatz2 KassenSichV betroffen sind
  • Schaffung einer Zuständigkeitsregelung für Kassen-Nachschauen bei fahrenden Händlern
  • Einführung einer Mitteilungspflicht bei Wechsel der TSE
  • und vieles weitere


Wichtig:
Falls Sie sich bereits jetzt ein neues Kassensystem zulegen möchten, achten Sie daher auch darauf, dass die neue Kasse auch die technischen Voraussetzungen zur Erstellung eines digitalen Beleges besitzt.
Mittlerweile besteht bereits bei vielen Kassensystem die Möglichkeit eines "Digitalen Kassenbons". Hier wird der Kassenbon nicht mehr ausgedruckt sondern kann über einen QR-Code oder per E-Mail an den Käufer weitergeleitet werden.

Natürlich ist die Anschaffung eines Kassensystems erstmal mit Kosten verbunden. Jedoch gibt es mittlerweile moderne Touch-Kassensysteme bereits ab unter 1.000,-- Euro. Und mittel- bis langfristig erleichtert eine Registrierkasse den Arbeitsalltag erheblich, da es auch den Kassiervorgang beschleunigt und manuelle Dokumentationspflichten entfallen. Weiterer Vorteile sind natürlich auch diverse Umsatzauswertungen, welche schnell und unkompliziert über das Kassensystem abgefragt werden können.

Und wer nicht einmalig den Kaufpreis für ein Kassensystems investieren möchte, für den besteht die Möglichkeit, neue Kassensysteme zu mieten. Somit entfällt der Kauf der Kasse und es wird nur eine monatliche Mietgebühr fällig. Diese liegt meist unter EUR 50,-- pro Monat. Unter dem Strich ist die Miete einer Registrierkasse jedoch wesentlich teurer im Vergleich zum Anschaffungspreis einer Kasse.

Gerne unterstützen wir Sie hier bei der Auswahl des Kassensystems sowie bei der Wahl ob Kauf oder Miete.


Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium der Finanzen (BMF)
unter den nachfolgenden Links:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/registrierkassenpflicht.html

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/09/2026-09-23-digitale-belege-und-digitale-kassen.html


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