Ab dem 01.01.2018 haben die Finanzbehörden die Möglichkeit, eine sogenannte Kassennachschau durchzuführen.
Diese Kassennachschau kann in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten und außerhalb einer Außenprüfung durchgeführt werden. Eine vorherige Ankündigung ist nicht erforderlich!
Die Kassen-Nachschau stellt ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des elektronischen Aufzeichnungssystem dar.
Bitte beachten Sie, dass dies auch den sogenannten „Kassensturz“ beinhaltet.
Diese Kassennachschau kann in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten und außerhalb einer Außenprüfung durchgeführt werden. Eine vorherige Ankündigung ist nicht erforderlich!
Die Kassen-Nachschau stellt ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des elektronischen Aufzeichnungssystem dar.
Bitte beachten Sie, dass dies auch den sogenannten „Kassensturz“ beinhaltet.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie täglich folgende Schritte durchführen müssen:
Wechselgeldeingabe am Morgen
Entnahmen während des Tages müssen über die Taste "Ausgabe" verbucht werden
Wechselgeldentnahme am Tagesende (vor dem Tagesabeschluss)
Dadurch sollte bei einem Kassensturz der ausgewiesene Geldbestand der Kasse (Bar in Lade) mit dem Barbestand der Schublade übereinstimmen.
Die Anleitung zur Wechselgeldeingabe können Sie unter nachfolgendem Link als PDF-Datei herunterladen:
Download Anleitung zur Wechselgeldeingabe