Newsletter 08/2020 - Fristverlängerung bei der Nachrüstung der Kassen mit zertifizierter TSE
(1190 x gelesen) im AllgemeinMit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über die neuen Fristen zur Nachrüstung bzw. zum Austausch älterer Kassenmodelle informieren.
Vorab noch drei Sätze in eigener Sache:
Leider wurden auch wir als Kassenhändler von der Mehrwertsteuerreduzierung zum 01.07.2020 komplett überrascht und konnten die extrem hohe Anzahl an Telefonaten sowie E-Mails nicht bearbeiten. Falls Sie uns in den letzten Wochen daher telefonisch nicht erreicht haben sollten oder wir Ihre E-Mail erst viele Tage später beantwortet haben sollten, bitten wir Sie hierfür um Entschuldigung und Verständnis. Auch unsere Kapazitäten sind begrenzt. Mittlerweile hat sich die Lage wieder normalisiert und wir können wieder einem geregelten Tagesablauf nachgehen.
Generell gilt, dass seit dem 01.01.2020 elektronische Registrierkassen neue Vorgaben erfüllen müssen, um bisher bestehende Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern. Hierzu zählt unter anderem auch die Pflicht, jede elektronische Kasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten.
Nun reagiert der Gesetzgeber auf die angespannte Lage vieler Unternehmen im Hinblick auf die Umstellung der Kassensysteme auf die geforderte zertifizierte TSE. In grundsätzlich gleichlautenden Pressemitteilungen einiger Bundesländer wurde eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung um weitere sechs Monate bis zum 31.03.2021 angekündigt. Welche Bundesländer dies betrifft, erfahren Sie in unserem Blog.
WICHTIG:
Zu beachten ist jedoch, dass die neue elektronische Kasse mit der geforderten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) oder auch die mögliche Umrüstung des bestehenden Kassensystems je nach Bundesland bis Ende August bzw. Ende September 2020 in Auftrag gegeben werden muss bzw. nachweislich verbindlich bestellt werden muss.
Die neue zertifizierte TSE ist nicht zu verwechseln mit einer „normalen“ SD-Karte! Diese handelsüblichen Speicherkarten (z.B. von SanDisk) erfüllen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben!
Daher ist es zwingend erforderlich, ältere elektronische Kassen (ohne TSE) umgehend entsprechend nachzurüsten, oder falls notwendig, gegen ein neues Kassensystem inklusive zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) auszutauschen und die rechtlichen Vorgaben unverzüglich zu erfüllen.
Aktuelle Sharp-Registrierkassen inklusive der geforderten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) finden Sie in unserem Online-Shop. Bei Fragen zur Nachrüstung Ihrer Sharp-Registrierkasse oder zu den neuen Kassenmodellen erreichen Sie uns gerne telefonisch unter 08142 6511 271. Bitte beachten Sie unsere akuellen Lieferzeiten bei den Programmierungen der Kassen.
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