Newsletter - Nachrüstung Ihrer Sharp Registrierkasse - gesetzliche Änderungen ab 01.01.2020
(2395 x gelesen)Neuerungen bei elektronischen Kassen ab 2020
Nachrüstung / Austausch Ihrer Sharp-Kasse
Bonausgabepflicht
Wie Sie sicherlich bereits aus der Presse oder eventuell auch schon von Ihrem Steuerberater erfahren haben, stehen nächstes Jahr erneut Änderungen bei elektronischen Kassen an. Ab 01.01.2020 werden die Vorgaben bei der Nutzung von Kassensystemen nochmals verschärft. Mit dieser E-Mail möchten wir Sie kurz über die wichtigsten Änderungen informieren. Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage unter Ab 01.01.2020 müssen alle elektronischen Kassen mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden. Zusätzlich wird ab diesem Zeitpunkt u.a. auch ein zertifiziertes Sicherheitsmodul (TSE - Technische Sicherheitseinrichtung) gefordert sowie die Belegausgabepflicht eingeführt. |
Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen ab 01.01.2020
(3507 x gelesen)Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen
Zum 01.01.2020 gibt es viele Neuerungen, wenn Sie mit einer elektronischen Kasse arbeiten. Neben dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, was zur Folge hat, dass die meisten elektronischen Kassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachgerüstet oder eventuell sogar ausgetauscht werden müssen und diese Kassensysteme auch dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden müssen.
Neu ist auch die Belegausgabepflicht.
Die Kassensicherungsverordnung (KassSichV) schreibt unter anderem vor, dass ab 01.01.2020 jedem Kunden für die verkauften Produkte oder Dienstleistungen ein Kassenbon ausgehändigt werden muss.
Wenn mit einem elektronischen Kassensystem gearbeitet wird, muss nach Abschluss des Kassiervorgangs dem Kunden ein entsprechender Kassenzettel ausgehändigt werden. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, den Kassenbon mitzunehmen.
Unabhängig von der Branche, ob Handel, G