Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen ab 01.01.2020
(3507 x gelesen)Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen
Zum 01.01.2020 gibt es viele Neuerungen, wenn Sie mit einer elektronischen Kasse arbeiten. Neben dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, was zur Folge hat, dass die meisten elektronischen Kassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachgerüstet oder eventuell sogar ausgetauscht werden müssen und diese Kassensysteme auch dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden müssen.
Neu ist auch die Belegausgabepflicht.
Die Kassensicherungsverordnung (KassSichV) schreibt unter anderem vor, dass ab 01.01.2020 jedem Kunden für die verkauften Produkte oder Dienstleistungen ein Kassenbon ausgehändigt werden muss.
Wenn mit einem elektronischen Kassensystem gearbeitet wird, muss nach Abschluss des Kassiervorgangs dem Kunden ein entsprechender Kassenzettel ausgehändigt werden. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet, den Kassenbon mitzunehmen.
Unabhängig von der Branche, ob Handel, G