Gibt es in Deutschland eine Pflicht für elektronische Kassen bzw. eine Belegausgabepflicht?
Nein, aber wenn eine elektronische Registrierkasse eingesetzt wird, muss sie den gültigen Vorschriften entsprechen. Eine generelle Belegpflicht gibt es nicht. Nach §368 des BGB kann ein Käufer jedoch eine Quittung verlangen. Das Recht auf einen Beleg ist im aktuellen Gesetzentwurf auch noch einmal ausdrücklich verankert worden.
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