Was ist der Unterschied zwischen GDPdU und GoBD?
Das BMF hat mit Wirkung zum 1.1.2015 bekannt gegeben, dass die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) die „alten“ GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) ersetzen. Was das BMF von den Kassenanwendern fordert, ist in dem Schreiben vom 26.11.2010 (s. Pkt. 1) formuliert. An den dort niedergelegten Aussagen hat sich auch durch die Ende 2014 veröffentlichten GoBD grundsätzlich nichts geändert.
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