Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Die Bundesregierung hat am 16.12.2016 ein neues Gesetz verabschiedet. Ab 1.1.2020 müssen elektronische Registrierkassen mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul ausgestattet werden. Die genauen Anforderungen/ Spezifikationen dazu stehen noch nicht fest. Daher gibt es aktuell kein elektronisches Kassensystem das den neuen Anforderungen entspricht.
Elektronische Aufzeichnungssysteme (z.B. elektronische Registrierkassen) müssen ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle.
Weiterhin ist es laut Auskunft des BMF geplant, eine Übergangsregelung für die ab 1.1.2017 vorgeschriebenen GoBD Kassen einzuführen. Nach Informationen des BMF wird diese Übergangsfrist für die Nutzung nicht aufrüstbarer GoBD-konformer Kassensysteme am 31.12.2022 enden. Solche Kassen dürfen weiterbenutzt werden, wenn sie den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen, bauartbedingt jedoch nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüstbar sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.bundesfinanzministerium.de
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