Checkliste zur Kassenführung für den Anwender von elektronischen Kassensystemen

Angefragt und beantwortet von Andreas Richtberg am 04.03.2019 13:40

Checkliste zur Kassenführung für den Anwender von elektronischen Kassensystemen

  1. Welches Kassenmodell ist im Einsatz bzw. wurde genutzt?
  2. Wie viel Kassen wurden genutzt bzw. waren vorhanden?
    a. Fabrikate und Typbezeichnungen
    b. Entspricht das Modell der GoBD /GDPdU gemäß Schreiben vom 26.11.2010?
    c. Wenn Nein, ist ein entsprechendes Update am Markt erhältlich?
  3. Wer ist die Auskunftsperson?
  4. Welche Personen haben die Kasse geführt?
  5. Welche Personen (Mitarbeiter, Kassenfachhandler etc.) haben die Kasse programmiert?
  6. Werden die konkreten Einsatzorte und –Zeiträume protokolliert?
  7. Wer fertigte den täglichen Kassenabschluß?
  8. Werden die Organisationsunterlagen der Kassen wie Bedienungsanleitung, Programmieranleitung, Protokolle über die Einrichtung von Verkäufer-, Kellner-, Trainingsspeicher, Anweisungen etc. aufbewahrt?
  9. Werden die Daten der Kasse elektronisch aufgezeichnet und für 10 Jahre aufbewahrt? (alle steuerlich relevanten Einzeldaten [gebuchte Umsätze] einschließlich etwaiger in der Kasse erzeugten Rechnungen, maschinell auswertbar, täglicher Z-Bon)
    a. Gibt es Sicherheitskopien und werden diese geschützt (z.B. Tresor?) aufbewahrt?
    b. ACHTUNG: die alleinige Aufbewahrung von Papierausdrucken (z.B. Z-Bons) genügt nicht mehr den Anforderungen!

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