Gelten die seit 1.1.2017 gültigen GoBD (sog. „Kassenrichtlinie“) weiterhin?
Ja, die GoBD sind weiter in Kraft, d.h. seit dem 01.01.2017 müssen alle Kassendaten 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.
Die sogenannte Kassenrichtlinie schreibt unter anderem vor, dass Kassen ab dem 1.1.2017 folgende Anforderungen erfüllen müssen:
Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten (Journal-, Auswertungs-, Programmierungs- und Stammdatenänderung) innerhalb der Registrierkasse nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger, zum Beispiel Computer, gespeichert werden.
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