Was bedeutet eine „Unangemeldete Kassenkontrolle“ (Kassen-Nachschau) und ab wann gilt diese?
In Ergänzung zu bereits existierenden Formen der Steuerprüfung haben die Finanzbehörden bereits ab 1. Januar 2018 die Möglichkeit von unangemeldeten Kassenkontrollen (sog. Kassen-Nachschau). Die Kassen-Nachschau gilt nicht nur im Fall elektronischer Kassenaufzeichnungssysteme, sondern auch im Falle einer offenen Ladenkasse. Werden bei der Kassen-Nachschau Mängel festgestellt, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden.
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