Was bedeutet die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)?
Technische Details für die elektronischen Aufzeichnungssysteme und die zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) werden in einer gesonderten Rechtsverordnung, in der sogenannten „Kassensicherungsverordnung“ (KassenSichV) beschlossen. Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 der KassenSichV zugestimmt.
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