Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Angefragt und beantwortet von Andreas Richtberg am 04.03.2019 13:47 (3549 gelesen)

Die Bundesregierung hat am 16.12.2016 ein neues Gesetz verabschiedet. Ab 1.1.2020 müssen elektronische Registrierkassen mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul ausgestattet werden. Die genauen Anforderungen/ Spezifikationen dazu stehen noch nicht fest. Daher gibt es aktuell kein elektronisches Kassensystem das den neuen Anforderungen entspricht.

Elektronische Aufzeichnungssysteme (z.B. elektronische Registrierkassen) müssen ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle.

  • Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
  • Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
  • Die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung, z. B. für Prüfungszwecke.

 

Weiterhin ist es laut Auskunft des BMF geplant, eine Übergangsregelung für die ab 1.1.2017 vorgeschriebenen GoBD Kassen einzuführen. Nach Informationen des BMF wird diese Übergangsfrist für die Nutzung nicht aufrüstbarer GoBD-konformer Kassensysteme am 31.12.2022 enden. Solche Kassen dürfen weiterbenutzt werden, wenn sie den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen, bauartbedingt jedoch nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüstbar sind.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bundesfinanzministerium.de

 

 



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