Checkliste zur Kassenführung für den Anwender von elektronischen Kassensystemen |
Angefragt und beantwortet von Andreas Richtberg am 04.03.2019 13:40 (3447 gelesen)
- Welches Kassenmodell ist im Einsatz bzw. wurde genutzt?
- Wie viel Kassen wurden genutzt bzw. waren vorhanden?
a. Fabrikate und Typbezeichnungen
b. Entspricht das Modell der GoBD /GDPdU gemäß Schreiben vom 26.11.2010?
c. Wenn Nein, ist ein entsprechendes Update am Markt erhältlich? - Wer ist die Auskunftsperson?
- Welche Personen haben die Kasse geführt?
- Welche Personen (Mitarbeiter, Kassenfachhandler etc.) haben die Kasse programmiert?
- Werden die konkreten Einsatzorte und –Zeiträume protokolliert?
- Wer fertigte den täglichen Kassenabschluß?
- Werden die Organisationsunterlagen der Kassen wie Bedienungsanleitung, Programmieranleitung, Protokolle über die Einrichtung von Verkäufer-, Kellner-, Trainingsspeicher, Anweisungen etc. aufbewahrt?
- Werden die Daten der Kasse elektronisch aufgezeichnet und für 10 Jahre aufbewahrt? (alle steuerlich relevanten Einzeldaten [gebuchte Umsätze] einschließlich etwaiger in der Kasse erzeugten Rechnungen, maschinell auswertbar, täglicher Z-Bon)
a. Gibt es Sicherheitskopien und werden diese geschützt (z.B. Tresor?) aufbewahrt?
b. ACHTUNG: die alleinige Aufbewahrung von Papierausdrucken (z.B. Z-Bons) genügt nicht mehr den Anforderungen!
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