Gibt es in Deutschland eine Pflicht für elektronische Kassen? |
Nein, es wird auch ab 1.1.2020 keine gesetzliche Pflicht zum Einsatz einer elektronischen Kasse geben. Es kann weiterhin die sogenannte „offene Ladenkasse“ verwendet werden. Aber wenn eine elektronische Registrierkasse eingesetzt wird, muss sie den gültigen Vorschriften entsprechen.
Die Verwendung der offenen Ladenkasse hat allerdings Nachteile. Regelmäßig werden die Grundsätze der Führung der offenen Ladenkasse nicht beachtet, es fehlt oftmals ein Zählprotokoll. Für größere Betriebe ist die offene Ladenkasse mit erheblichen Risiken behaftet. Dagegen ist beim Betrieb eines Bierwagens oder bei einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt oder Volksfest die offene Ladenkasse ohne weiteres möglich.
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