Welche Sharp Kassen-Modelle sind GoBD-konform?
Angefragt und beantwortet von Stefan Löser am 20.07.2018 08:31 (5383 gelesen)

Mit dem Schreiben vom 26.11.2010 (Verwaltungsanweisung, sog. „Kassenrichtlinie“) hat das Bundesfinanzministeriums (BMF) die aktuellen Anforderungen an elektronische Kassensysteme in Deutschland erhöht (GoBD/GDPdU). Daraus ergibt sich u.a. die Pflicht, dass die eingesetzten Geräte und Daten GoBD –konform sein müssen. Weiterhin besteht die Pflicht zur Speicherung und Archivierung der elektronisch erstellten Kassendaten für 10 Jahre. Die Daten sind zwingend elektronisch aufzuzeichnen (alle Geschäftsvorfälle einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar) die sog. „Einzelaufzeichnungspflicht“. Die alleinige Aufbewahrung von Papierausdrucken (etwa von Z-Bons) genügt nicht den Anforderungen. Diese Regelung ist mit einer Übergangsfrist seit 1.1.2017 gültig.

Nachfolgende SHARP Kassen- und POS-Systeme sind mit entsprechender Software** GoBD / GDPdU konform:

 

Sharp Kassenmodellab Software-Version**Datenkonvertierungstool
XE-A 137/ #147AlleXEA-GDPDU
XE-A 177AlleXEA-GDPDU
XE-A 207ROM V3.Y0XEA-GDPDU
XE-A 217ROM V3.Y0XEA-GDPDU
XE-A 307ROM V3.Y0XEA-GDPDU

 

*) Weitere Informationen zu GoBD, GDPdU sowie GoBD erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater und/oder unterwww.bundesfinanzministerium.de.

**) Voraussetzung ist, dass die SHARP Kassenmodelle mit der entsprechenden fiskalen ROM-Version versehen sind und ein Master-Reset mit entsprechender Fiskal-Auswahl durchgeführt wurde. Entsprechende ROM-Updates muss der Anwender sofort durchführen lassen.

***) Mithilfe der der PC-Software UP-GDPDU / XEA-GDPDU besteht die Möglichkeit das elektronische Journal der entsprechenden Sharp Kassenmodelle so zu konvertieren, dass es den von Finanzbehörden gewünschten Audicon Idea Format entspricht (jeweils in der aktuellsten Version – Update unter www.sharp.de)

# = Nicht mehr im Vertrieb in Deutschlan



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