Was ist Grundlage für die Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 1.1.2020, welche sind das und ab wann gelten diese? |
Angefragt und beantwortet von Andreas Richtberg am 25.02.2019 13:21 (3182 gelesen)
Die Bundesregierung hat am 16.12.2016 das neue „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet. Mit der Neuregelung sollen bisher bestehende technische Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundauf-zeichnungen, wie z. B. bei elektronischen Kassen, verhindert werden.
Ab 1.1.2020 müssen elektronische Registrierkassen mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (Technische Sicherheitseinrichtung TSE) ausgestattet werden. Die genauen Anforderungen/ Spezifikationen dazu stehen derzeit noch nicht endgültig fest. Daher gibt es aktuell kein elektronisches Kassensystem das diesen Anforderungen entspricht.
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