Die Bundesregierung hat am 16.12.2016 ein neues Gesetz verabschiedet. Ab 1.1.2020 müssen elektronische Registrierkassen mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden u. mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul ausgestattet werden. Die genauen Anforderungen/ Spezifikationen dazu stehen noch nicht fest, daher gibt es aktuell kein elektronisches Kassensystem welches den neuen Anforderungen entspricht. Weiterhin ist es laut Auskunft des BMF geplant, eine Übergangsregelung für die ab 1.1.2017 vorgeschriebenen GoBD Kassen einzuführen. Nach Informationen des BMF wird diese Übergangsfrist für die Nutzung nicht aufrüstbarer GoBD-konformer Kassensysteme am 31.12.2022 enden. Solche Kassen dürfen weiterbenutzt werden, wenn sie den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen, bauartbedingt jedoch nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüstbar sind. Damit besteht ein gewisser Investitionsschutz bzw. Rechtssicherheit für bereits getätigte und noch anstehende Kasseninvestitionen.