Welche Konsequenzen haben die Nichtbeachtung der neuen Regelung?
Angefragt und beantwortet von Andreas Richtberg am 25.02.2019 13:29 (3655 gelesen)

Entspricht das eingesetzte elektronische Kassensystem und die durch sie aufgezeichneten Daten nicht den gesetzlichen Anforderungen, bzw. tauchen Unstimmigkeiten auf, muss der Steuerpflichtige u.U. damit rechnen, dass das Finanzamt Steuern aufgrund eines geschätzten Gewinns festsetzt. Die Schätzung wird im Zweifel höher als der vom Steuerpflichtigen selbst ermittelte Gewinn sein und damit zu höheren Steuern führen. Wurden tatsächlich Erlöse verkürzt, drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen.


Bußgelder können ab 1. Januar 2020 nicht nur gegen den Unternehmer erhoben werden, der ein nicht ordnungsgemäßes Kassensystem führt, sondern auch gegen Vertreiber derartiger Systeme bzw. Manipulationssoftware. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.



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