Allgemeiner Hinweis zu den neuen Kassenbons bei Registrierkassen inklusive Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE)
Generell gibt es bei Kassenbons schon seit Jahren viele verpflichtenden Angaben. Seit der Einführung von Kassensystemen inklusive zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) sind nochmals viele Angaben hinzugekommen. Informationen zu den neuen Kassenmodellen inklusive TSE finden Sie u.a. auf unserer Homepage in weiteren Artikeln sowie in der Beschreibung zu Ihrem Kassensystem.
Zu den verpflichtenden Angaben auf einem Kassenbon zählen u.a.
- Name und Anschrift des Geschäftes (Unternehmens)
- Steuernummer
- Datum und Uhrzeit der Buchung
- Menge und Bezeichnung des verkauften Produktes
- Artikelpreis
- Steuersatz des Artikels
- Betrag je Zahlungsart
- Transaktionsnummer
- Kassenseriennummer
- Signaturzähler der Kasse bzw. TSE
- Prüfwert
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand eines Beispiels den Ausdruck eines neuen Kassenbons erläutern.
Optional kann zusätzlich zur Signatur der TSE auch ein QR-Code auf dem Kassenbon abgebildet werden. Dieser beinahltet auch die TSE-Daten.
Aufgrund von vielen Nachfragen möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die am Ende des Kassenbons abgedruckten Prozessdaten sowie die Signatur nicht abgestellt werden kann.